ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – AC‑LASER

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AC‑LASER (nachfolgend „AC‑LASER“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AC‑LASER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von AC‑LASER sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) AC‑LASER ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
– Zugang zur Anlage
– Bereitstellung von Energieversorgung
– Sicherheitsfreigaben
– Anwesenheit eines verantwortlichen Ansprechpartners

(2) Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist AC‑LASER berechtigt, Wartezeiten, Mehraufwand und erneute Anfahrten gesondert zu berechnen.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, gilt die Leistung als erbracht. AC‑LASER behält den Anspruch auf Vergütung.

§ 5 Lieferung und Leistungserbringung

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Höhere Gewalt, Lieferengpässe oder technische Störungen verlängern die Fristen angemessen.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

§ 6 Betreiberpflichten und Sicherheit

(1) Der Kunde bleibt Betreiber der Laseranlage im Sinne der geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. OStrV, BetrSichV, DGUV). AC‑LASER übernimmt keine Betreiberpflichten.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass während der Arbeiten keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich anwesend sind und alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen funktionsfähig sind.
(3) AC‑LASER haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Bedienung, fehlender Wartung, Veränderungen an der Anlage oder Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften durch den Kunden entstehen.

§ 7 Ersatzteile und Fremdkomponenten

(1) Für vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile oder Komponenten übernimmt AC‑LASER keine Gewährleistung und keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen.
(2) Bei der Verwendung gebrauchter oder generalüberholter Teile ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) AC‑LASER haftet nicht für Folgeschäden, die durch Fremdkomponenten oder nicht freigegebene Bauteile entstehen.

§ 8 Abnahme von Dienstleistungen

(1) Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
(2) Geringfügige Abweichungen oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Dienstleistungen schuldet AC‑LASER die fachgerechte Ausführung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 10 Haftung

(1) AC‑LASER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AC‑LASER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Stillstandskosten oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet AC‑LASER nur, wenn der Kunde ordnungsgemäße und aktuelle Datensicherungen nachweisen kann.
(5) Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, technischen Daten, Zeichnungen, Parameter, Dokumentationen sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für fünf (5) Jahre fort.
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind.

§ 12 Nutzungsrechte an Dokumentationen

(1) Alle von AC‑LASER erstellten Dokumentationen, Parameterlisten, Schulungsunterlagen, Softwarekonfigurationen und technischen Inhalte bleiben geistiges Eigentum von AC‑LASER.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von AC‑LASER unzulässig.

§ 13 Subunternehmer

AC‑LASER ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Nachteile hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von AC‑LASER.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand ist Amtsgericht Langenfeld.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.